Posted by Michael Reinhard

Entstehen mir Kosten durch die Beauftragung des Gutachterbüros Reinhard?

Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall (Haftpflichtfall) ist das Gutachten für Sie kostenlos. Das Sachverständigenhonorar ist Teil Ihres entstandenen Gesamtschadens und wird von der Versicherung des Unfallverursachenden erstattet. Mittels einer Abtretung können die Kosten direkt mit der Versicherung abgerechnet werden, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Ab dem 01.07.2008 gilt in Deutschland das neue Rechtsberatungsgesetz, dadurch ist es dem Gutachterbüro Reinhard möglich, Sie kostenfrei zu beraten.

Tags:

About Author

Barrierefreiheit