Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Im Falle eines vermeintlich geringen Schadens bietet sich die Erstellung eines sogenannten Kurzgutachtens an. Die Kosten hierfür liegen auf dem Niveau eines Kostenvoranschlages und werden von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Nicht selten jedoch werden hierbei verdeckte Schäden erst erkannt. Durch ein Kurzgutachten ist dem Gebot der Schadensminderung Genüge getan (Schaden weniger als ca. 700 Euro).