Ein unabhängiger Gutachter beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, objektiv und vollständig. Ein Gutachten dient zur Beweissicherung und zur Geltendmachung des Schadens. Darin enthalten sind alle zum Schaden gehörenden technischen Inhalte. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, Minderwert, ggf. der Restwert, Nutzungsausfall usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen. Auf Nebenkosten wie Kostenpauschale, Abmeldekosten, etc. wird ebenfalls hingewiesen.
Fast alle Versicherer bieten inzwischen sogenannte „Schadenserviceangebote“ an. Diese hören sich zunächst recht verlockend an, da mit kostenloser Abholung, Reinigung etc. geworben wird. Jedoch verzichtet man dabei auf viele seiner Rechte. Ein möglicher merkantiler Minderwert wird ebenfalls häufig außer Acht gelassen, wie auch der Hinweis auf eine Reparaturmöglichkeit im Rahmen der 130 % Grenze.
Auch die Automobilclubs warnen vor dem Schadenmanagement der Versicherer und empfehlen, nach einem unverschuldeten Unfall von seinem Recht Gebrauch zu machen und auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt und Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Entscheidung über Beweissicherung, Wertminderung, Restwert, Mietwagenkosten, korrekte Reparaturkosten, Schmerzensgeld, unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten uvm. sollten nicht dem Unfallverursacher und dessen Versicherung überlassen werden.
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