Posted by Michael Reinhard

Was ist ein Kaskoschaden?

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Beauftragung eines Gutachters entscheidet im Kaskoschadensfall ausschließlich die Versicherung.

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